Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen
Inhaltsverzeichnis
2. Wartungspreis
3. Voraussetzung für Services
4. Nicht enthaltende Leistungen
5. Nutzungsrechte
6. Pflichten und Kunden
7. Berechnungen und Zahlungsbedingungen
8. Änderung der Preise
9. Vertragsdauer
10. Überlassung des Systems an Dritte
11. Haftung
12. Datenschutz
13. GEMA-Freiheit
14. Sonstiges
15 Versicherungsschutz
1) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die Bedingungen, zu denen Bunsieck & Partner GmbH (B & P) Services an den umseitig genannten Systemen des Kunden erbringt. Der Umfang der Services ist in dem als Anlage beigefügten Serviceangebot festgelegt. So[1]fern eine Reaktionszeit vereinbart ist, bestimmt diese den Zeitrahmen, innerhalb dessen B & P zum Zweck der Problemlösung tätig wird. Systeme oder Teile hiervon, die nicht von B & P installiert wurden und für die auf Grundlage dieses Vertrages Services erbracht werden sollen, werden zuvor von B & P gegen gesonderte Berechnung überprüft, bewertet und ggf. instand gesetzt („Übernahmeprüfung“)
2) Wartungspreis
Der Wartungspreis zuzüglich Umsatzsteuer ist bei Neuanlagen vom Tage der Herstellung der Betriebsbereitschaft an, bei bestehenden Anlagen vom Tage des Vertragsabschlusses an für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres sofort und später für jedes Kalendervierteljahr im voraus zu entrichten. Ändert sich der Umfang des eingebauten Systems, so ändert sich der Wartungspreis entsprechend. Außerhalb der Standart-Service-Zeiten berechnen wir Ihnen Lohnzuschläge wie folgt:
● + 25% unseres Stundenverrechnungssatzes in der Zeit von Mo.-Fr. von 17.00 – 20.00 Uhr.
● + 50% unseres Stundenverrechnungssatzes in der Zeit von Mo.-Fr. von 20.00 –08.00 Uhr an Samstagen.
● + 100% unseres Stundenverrechnungssatzes an Sonn- und Feiertagen.
3) Voraussetzung für Services
Das System muss die aktuelle Version oder die dieser
vorhergehende Version der Software und/oder Firmenware enthalten. Sofern diese nicht vorliegt und die vom Kunden
beauftragten Services keine Software-Updates (offizielle Software-Version, die als Zwischenlösung- oder Fehlerkorrektur-Version zur
Behebung von Mängeln und Fehlern, die die Leistungsfähigkeit der Programme beeinträchtigten, eingestuft werden;
Verbesserungen in geringerem Umfang können möglich sein) beinhalten, erfolgt die Aktualisierung auf den neuesten Stand gegen
gesonderte Berechnung.
Neben den im Serviceangebot bereits ausgeschlossenen
Leistungen sind folgende Leistungen grundsätzlich nicht in diesem Vertrag enthalten; B & P kann sie jedoch gegen
gesonderte Rechnung erbringen: Tätigkeiten werden am Kundenstandort, das die im Serviceangebot beschriebene Tätigkeit
überschreitet. Services für System bzw.- teile, die länger als 1 Jahr außer
Betrieb gewesen sind, sofern B & P nach ihrem Ermessen nicht
anders entscheidet. Serviceanforderungen, elektrische Arbeiten, Teileaustausch
und Instandsetzungsmaßnahmen, die auf Verschulden, Zweckentfremdung oder
unsachgemäße Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind oder die dadurch
veranlasst sind, dass andere Personen als von B & P autorisierte Vertreter außerhalb der normalen Betriebsbedingungen
eingesetzt bzw. Reparaturen, Reparaturversuche oder Änderungen an dem System oder der Software vorgenommen
haben. Funktionsänderungen des Systems bzw. der Software inkl. der Änderungen
von Anwenderdaten, sofern hierdurch von der vertraglichen Spezifikation
abgewichen wird. Ersatz verbrauchter Batterien, Akkus und sonstiger
Verbrauchsteile. Beseitigung von Funktionsstörungen aufgrund von Eingriffen
Dritter, z.B. Computerviren, Trojaner, Hoaxe. Services, die an einen anderen Standort
als dem umseitig benannten zu erbringen sind. Hinzufügen, Entfernen oder Instandhalten von
Produkten, Zubehör Anbauteilen, Verkabelung sonstige nicht zum beschriebenen
Umfang des Systems/ Software gehörenden oder von der Übernahmeprüfung
umfassten Geräten. Services am System oder der Software, die der Beseitigung ungewöhnlicher, nicht von B & P zu
vertretender Störungen dienen, z.B. Stromausfall; Feuchtigkeit; Software des Kunden, welche nicht vorher von B & P genehmigt
wurde. Bei Übernahme der Wartung im Betrieb befindlicher Anlagen oder Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen werden die
Kosten einer Überprüfung und etwaigen Instandsetzung einschließlich Batterieerneuerung sowie eines etwaigen Wiedereinbaues
dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Überlässt B & P dem Kunden im Rahmen von Services
Software, Updates oder Upgrades (Software), erhält er daran das nicht ausschließlich, vorbehaltlich Ziffer 10.nicht
übertragbare, unbefristete Recht, die Software im Rahmen des Vertrages und zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Der Kunde versichert, dass das System bei Servicebeginn
funktionsfähig ist. Der Kunde wird bei Serviceerbringung mit B & P zusammenarbeiten und den Zugang zu sämtlichen für die
Problemlösung erforderlichen Dokumentationsunterlagen, Diagnoseprogrammen, Betriebssystemen,
Dienst- und Anwendungsprogrammen sicherstellen. Bei Services vor Ort ist der
Kunde im Bedarfsfall zu folgender Mitwirkung verpflichtet;
kostenlose Bereitstellung eines Arbeitsraumes einschließlich Beleuchtung, Heizung Lüftung, Steckdosen und Strom; Schaffung einer
Zugangsmöglichkeit zum System; Einhaltung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, welche die Tätigkeit der von B & P benannten Person betreffen
könnten, insbesondere bezüglich Sicherheit
und Gesundheit; Sicherstellung, dass der von B & P benannten Person bei
Arbeiten an oder in der Nähe von potenziell gefährlichen Produkten stets eine zweite Person zur Seite
steht. Der Kunde stimmt beabsichtigte Änderungen des sofern Systems
mit B & P ab, um ihre Auswirkungen auf die vereinbarten Services
festzustellen. B & P kann Services aussetzen, Störungen auf nicht abgestimmte Änderungen des Systems zurückzuführen
sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Servicepreis zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils
geltender Höhe ist vom Servicebeginn an für den Rest des laufenden Kalenderjahres sofort und in der Folgezeit für jedes
Kalendervierteljahr im Voraus zu entrichten. Für angefangene Monate werden
Preise anteilig auf der Grundlage eines 30- Tage-Monats berechnet. Alle
sonstigen Services bzw. zusätzlich angefallene, gesondert zu berechnende Leistungen werden
nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Rechnungseingang unverzüglich ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Der Kunde kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige
Forderungen von B & P aufrechnen.
Werden aufgrund und im Rahmen von Personal- oder
sonstigen Kostenänderungen die bei B & P üblichen listenmäßigen Servicepreise für über einen bestimmten Zeitraum zu
erbringende Services erhöht, kann B & P die Servicepreise dieses Vertrags entsprechend jeweils um bis zu 5% erhöhen,
soweit sie kostenabhängig sind.
Sofern im Vertrag kein bestimmter Servicebeginn
festgelegt ist, ist bei Serviceleistungen, die von B&P im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zu erbringen sind, Vertragsbeginn
der Tag, an dem die Daten-/Telekommunikationssysteme, für die die Serviceleistungen zu erbringen sind, vom Kunden
übernommen werden bzw. die Übernahmeprüfung an diesem System erfolgt ist; sonst der Tag der Lieferung der
Daten-/Telekommunikationssysteme. Bei allen sonstigen Serviceleistungen beginnt der Vertrag mit Unterzeichnung durch beide
Vertragsparteien Bei Serviceleistungen ,die von B & P im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zu erbringen sind, beträgt die
Vertragsdauer: ● bei Datensystemen und bei Fernkopierern: laufendes Jahr
und Anschließend 3 Jahre; ● bei sonstigen Systemen und Anlagen, insbesondere
Kommunikationsanlagen: laufendes Kalenderjahr und anschließend 10 Jahre. Bei Kunden die nicht Kaufleute, nicht juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder nicht öffentlich rechtliches
Sondervermögen sind, beträgt die Vertragsdauer 24 Monate. Der Servicevertrag
verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Die Dauer des Vertrages bestimmt sich nach der individuellen Vereinbarung der Laufzeit dieses Servicevertrages. Eine
Beendigung des Vertrages durch Kündigung ist für die vereinbarte Mindestvertragsdauer ausgeschlossen, da Recht der
außerordentlichen Kündigung wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Einer vollständigen oder
teilweisen Aufgabe des Systems gem. der bei Vertragsabschluss beigefügten Systemübersicht, sowie ein Wechsel des
Aufstellungsortes für das System stellen keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch
außerordentliche Kündigung dar. Überlässt der Kunde das System und Endeinrichtung, auf
die sich die Services beziehen, einem Dritten, so bleiben seine Verpflichtungen aus diesem Servicevertrag bestehen, es
sei denn, dass der Dritte mit Zustimmung von B & P in diesen Vertrag eintritt. Der Kunde legt dem Dritten die Einhaltung der
Pflichten aus Ziffer 4 auf.
Für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer
leitenden Angestellten und ihrer Erfüllungshilfen auf Grund der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und
wegen unerlaubter Handlung haftet B & P nur In den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Nicht jedoch für
entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner, für mittelbare Schäden oder
Folgeschäden oder soweit zwingend gehaftet wird, nämlich wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In den Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
von B & P auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftungssumme wird in der Höhe auf 1.000.000 Euro
begrenzt.
Die von B & P für das System gelieferten Musiktitel
sind GEMA-frei. Für alle übrigen Musiktitel übernimmt B & P keinerlei
Haftung; der Kunde stellt B & P von etwaigen Ansprüchen der
GEMA frei. B & P ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf Dritte zu übertragen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien eine Regelung vereinbaren,
deren Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen teilt B
& P schriftlich mit. Sie gelten als genehmigt, sofern ihnen der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung
widerspricht. B & P weist auf diese Folge im Mitteilungsschreiben gesondert hin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Die Bestimmung des § 649 BGB finden keine Anwendung. Als Gerichtsstand wird für beide Seiten das
für den Sitz der Firma B & P zuständigem Gericht vereinbart. Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung von B & P. Für die Versicherung gemäß Abschnitt B des
Servicevertrags gelten die „Allgemeinen Bestimmungen für die Elektronikversicherung (ABE)“ sowie die nachfolgenden
Bestimmungen. Sofern Versicherungsschutz durch einen anderweitigen Vertrag besteht, geht dieser vor.
Versichert sind insbesondere Schäden durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung,
Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei
diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Raub, Sabotage, Höhere
Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Versicherungsschäden sind bis zu 150,- Euro selbst zu
tragen. Röhren sind nur versichert gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion einschließlich Löschen, Niederreißen, Ausräumen
oder Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung. B & P leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende, Ursachen keine Entschädigung
für Schäden durch Vorsatz des Betreibers bzw. des Servicepartners, Abnutzung, Wasser- oder Säuredämpfe, die
durch die Eigenart des Betriebes verursacht werden, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege
oder innere Unruhen, Terrorereignisse, Streik oder Aussperrung, fehlen, den normalen Betrieb ohne Einwirkung von außen. Nicht
versichert sind Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, fehlerhafte oder unzureichende Klimatisierung, wenn
entsprechende Sicherheitseinrichtungen z.B.: Entwicklerflüssigkeiten, Farbbänder, präparierte Papiere, Filme, Filter, Tonträger
wie Magnetbänder, Magnetplatten, Disketten, Tonabnehmersysteme, Rasterscheiben und Schriftträger, Wiedereingabe von
Daten. B & P leistet nach Wiederinstandsetzung ihrer Wahl Entschädigung durch Sanierung der beschädigten versicherten Objekte
oder Zahlung der für die oder Wiederbeschaffung erforderlichen Kosten (Geldersatz) oder Ersatz des Zeitwerts des
versicherten Objekts, falls keine Wiederbeschaffung nach einem Totalausfall binnen angemessener Frist erfolgt. Der
Eintritt eines versicherten Schadens ist B & P unverzüglich fernschriftlich anzuzeigen. Etwaige Maßnahmen zur Behebung des Schadens
dürfen nur in Abstimmung mit B & P ausgeführt werden. Auf Verlangen von B & P ist ihr das Formular „Schadensanzeige“
ausgefüllt zu überlassen. Die Versicherung kann unabhängig von der Laufzeit des Servicevertrages mit einer Frist von
drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Versicherung ist in Form einer Gruppenversicherung bei der Württembergischen
Versicherung AG, Stuttgart, rückgedeckt.4) Nicht enthaltende Leistungen
5) Nutzungsrechte
6) Pflichten des Kunden
7) Besprechung und Zahlungsbedingungen
8) Änderung der Preise
9) Vertragsdauer
10) Überlassung des Systems an Dritte
11) Haftung
12) Datenschutz
13) GEMA-Freiheit
14) Sonstiges
15) Versicherungsschutz